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Neue Studie: Was kostet es, wenn Integration scheitert?
Kategorie: Politik, SozialesDer Begriff Integration steht im Zentrum der Debatte um die Gestaltung der Einwanderungsgesellschaft und dient gerne als Allheilmittel für alle Problemlagen. Was genau unter Integration zu verstehen ist, wissen wir jedoch nicht.
Dem Grundsatzpapier der Grünen zufolge handelt es sich in erster Linie um Chancengleichheit. „Warum aber heißt Chancengleichheit Integration, wenn es um Migranten geht?“, fragt Mark Terkessidis in einem Kommentar zu Recht.
Diese Frage stellt sich auch im Zusammenhang mit einem Gutachten, das die Bertelsmann Stiftung 2007 bei dem Schweizer Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien BASS in Auftrag gegeben hat. Darin wurde ein Konzept für die Messung der gesellschaftlichen Kosten unzureichender Integration von ZuwanderInnen entwickelt (Fritschi / Stutz / Schmugge 2007). Im jetzt vorliegenden Schlussbericht werden die Resultate der empirischen Umsetzung dieses Konzepts aufgeführt.
In Zukunft kann ganz einfach ausgerechnet werden, was die „Integrationsverweigerer“ dem deutschen deutschen Staat kosten. In einer Hochrechnung, der das neue Konzept zu Grunde liegt, beziffern die Forscher die Kosten unzureichender Integration auf 11,8 Mrd. Euro bis 15,6 Mrd. Euro pro Jahr bezogen auf die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter. Ein ethisch und wissenschaftlich fragwürdiges Unterfangen, denn ob und wie sich Integration messen lässt, ist unter WissenschaftlerInnen höchst umstritten. Das Gutachten stellt Zahlen zur Verfügung, deren Aussagekraft bezweifelt werden darf, und liefert dem rassistischen Diskurs um die Einwanderungsgesellschaft Argumentationshilfen für eine noch repressivere Zuwanderungspolitik.
Für die Forscher ist jemand integriert, wenn er oder sie am Arbeitsmarkt partizipiert, dafür aber seien wiederum Kentnisse der deutschen Sprache, ein „adäquates Bildungsniveau“ sowie soziale Netzwerke unabdingbar. Diese drei Faktoren wurden neben fiskalischen Daten untersucht, um zwischen „integrierten“ und „weniger integrierten“ ZuwanderInnen zu unterscheiden. Bei der Abgrenzung der beiden Gruppen, sei darauf geachtet worden, dass man der Gruppe der „Integrierten“ Chancengleichheit mit der Aufnahmebevölkerung attestieren konnte, schreiben die Autoren Tobias Fritschi und Ben Jann.
Leider verschweigen die Autoren, wie sie diese Behauptung überprüft haben. Aber auch dann wäre sie unsinnig. Wie zahlreiche Studien belegen, kann Diskriminierung im Alltag von MigrantInnen und PostmigrantInnen so vielschichtige Formen annehmen, dass es im Rahmen eines solchen Gutachtens kaum seriös wäre, von Chancengleichheit zu sprechen.
Obwohl Diskriminierung – im Gegensatz zu vielen anderen Ländern – in der Debatte in Deutschland nicht als dringendes Problem wahrgenommen wird, ist Wachsamkeit geboten, schreibt Thomas Liebig, Referent in der Division für Internationale Migration des Arbeitsmarktdirektorats der OECD. „Denn Diskriminierung führt - ebenso übrigens wie ein öffentlicher Diskurs, der die Sicherheit des Aufenthaltsstatus in Frage stellt - zu geringeren Anreizen zur Investition in Bildung und Sprache.“ Auch die Rede von den „Migranten“ und der „Aufnahmebevölkerung“ ist merkwürdig. Wer ist die „Aufnahmebevölkerung“?, lässt sich hier wieder mit Terkessidis fragen. „Ist man nicht Bestandteil dieser Gesellschaft, wenn man mit Migrationshintergrund hier geboren ist?“
Zum Dossier: Der Nationale Integrationsplan auf dem Prüfstand (Heinrich-Böll-Stiftung)

