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Antidiskriminierungsschutz doch nicht teuer!
Kategorie: Politik, SozialesVON: MP
Vor zwei Jahren ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Ziel ist es, Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern. Wirtschaftslobbyisten klagen seither über die angeblich immensen Kosten und Belastungen. Eine vom Bund berufene wissenschaftliche Kommission widerspricht dem.
Die Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ging 2006 mit lautstarker Empörung, vor allem von Seiten der Wirtschaftslobbyisten einher. Die Vorwürfe reichten vom "bürokratischen Monstrum" über eine zu erwartende "Prozessflut", die massenweise Arbeitsplätze kosten werde, bis zur Behauptung, die Bundesregierung übererfülle die Europäischen Richtlinien.
In einer arbeitgebernahen Studie der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) am Lehrstuhl für Unternehmensrechnung und Controlling an der Universität Dortmund wird im August behauptet, der Diskriminierungsschutz koste die Unternehmen jährlich 1,73 Milliarden Euro.
Auf alle Unternehmensgrößen bezogen, koste das AGG jedes Unternehmen durchschnittlich 72,50 Euro je sozialversicherungspflichtigem Mitarbeiter.
Zu ganz anderen Ergebnissen kommt dagegen eine wissenschaftliche Kommission, die die Antidiskriminierungsstelle des Bundes jetzt vorstellte. Die im vergangenen Herbst eingesetzte Kommission hat errechnet, dass die direkten Kosten des AGG nur bei rund 26 Millionen Euro pro Jahr liegen. Die Studie äußert gleichzeitig Kritik an den unseriösen Erhebungsmethoden der INSM, die lediglich Großunternehmen befragt und sich auf Nordrhein-Westfalen beschränkt hätte. Mit nur 27 Expertengesprächen könnten keine seriösen Zahlen ermittelt werden, kritisiert Kommissionsmitglied Heinrich Wilms von der Zeppelin Universität Friedrichshafen. Die Frage "Wie gehen Sie mit den zusätzlichen Belastungen um?", bezeichnet Wilms als manipulativ, hinzu komme, dass die Befragung bereits wenige Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen gewesen sei. Die meisten Firmen betrieben einen eher "minimalistischen Aufwand", der sich zum Beispiel in einem Hinweis im Intranet erschöpft.
Für den Ökonom Birger Priddat, Präsident der anthroposophischen Universität Witten/Herdecke, geht es bei dem Gesetz vor allem um den "Nutzen eines ethischen Wirtschaftens". Maßnahmen gegen Rassismus am Arbeitsplatz sowie die Strategie des Diversity-Managements müssten als "Wertschöpfungsvorteil" und nicht als "Marginalie" betrachtet werden.
Die Kommission vom Bund will demnächst eigene repräsentative Zahlen vorlegen, die die positiven Effekte des AGG verdeutlichen sollen.
Pressemitteilung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Neue Ohrfeigen für das AGG - Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland von Nils Pagels auf der Seite www.migration-boell.de

