18.12.2005 18:30 Alter: 3 Jahre

Umfrage zur Staatsangehörigkeit

Kategorie: Politik, Soziales

VON: MIGRATION ONLINE

Das Aufenthaltsrecht für ehemalige Deutsche und die Handhabung dessen durch die Bundesländer war ein Thema auf einer Sitzung des Arbeitskreises Migration des DGB Bundesvorstands am 27./28. Oktober 2004 in Leipzig.

Hintergrund: Deutsche Staatsbürger, die nach dem 1. Januar 2000 (In-Kraft-Treten des neuen Staatsangehörigkeitsrechts) eine andere Staatsangehörigkeit angenommen haben, verlieren automatisch ihre deutsche Staatsbürgerschaft (wenn nicht ausdrücklich die Möglichkeit einer doppelten Staatsangehörigkeit möglich ist). Um herauszufinden, wer möglicherweise vom Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft betroffen ist, haben die Innenminister der Bundesländer (mit Ausnahme Berlins) Personen angeschrieben, die dafür infrage kommen könnten. Diese Daten hat der DGB in einer Umfrage bei den Ministerien abgefragt. Die Ergebnisse wurden auf der Sitzung des AK Migration vorgestellt. Die Tatsache, dass fast ausschließlich türkeistämmige Menschen angeschrieben wurden stellt aus Sicht des Gremiums eine Diskriminierung dar. Zu den Daten selber ist festzuhalten, dass die Zahl der Betroffenen weit unter den ursprünglichen Schätzungen von 50.000 liegen. Diejenigen, die tatsächlich vom Verlust der Staatsbürgerschaft betroffen sind, können nach § 38 des Aufenthaltsgesetzes einen Aufenthaltstitel beantragen.

Zum Begriff und der Geschichte der Staatsbürgerschaft auf wikipedia