29.06.2005 01:20 Alter: 3 Jahre

Integrationsbeauftragte kritisiert Beschlüsse der Innenministerkonferenz

Kategorie: Politik

VON: TORSTEN GROSS

Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration kritisiert in einer Presseerklärung vom 24.Juni 2005 die Beschlüsse der 178. Innenministerkonferenz der Länder zur Rückführung von Flüchtlingen nach Afghanistan und zur Rückführung von Minderheiten in das Kosovo. Nachfolgend die Presseerklärtung im Wortlaut und Auzüge aus einer Pressemitteilung des IMK-Vorsitzenden zu Beschlüssen der Innenministerkonferenz zum Themenbereich Einwanderung.

Presseerklärung vom 24.06.2005

Weitere Chance verpasst – mutlose Innenminister

Zu den Beschlüssen der 178. Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder in Stuttgart erklärt die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Marieluise Beck:

Die Bleiberechtsregelung für afghanische Staatsangehörige wird der Verfolgungsbiografie dieser Menschen und der äußerst schwierigen Menschenrechtssituation in Afghanistan nicht gerecht.  Parteipolitisches und wahltaktisches Kalkül haben die Innenministerkonferenz in eine integrationspolitische Sackgasse geführt. Ich hätte mir eine mutige Entscheidung der Innenminister gewünscht. 
Viele Afghanen konnten in den letzten beiden Jahren nicht arbeiten, weil sie keine Arbeitsgenehmigung besaßen. Sie werden deshalb durch die weiten Maschen der verabschiedeten Regelung fallen. Gerade für bei uns aufgewachsene Kinder und Jugendliche bedeutet die erzwungene Rückkehr eine persönliche Katastrophe.

Auch der Verzicht auf eine Bleiberechtsregelung für Minderheitsangehörige aus dem Kosovo entbehrt integrationspolitischer Rationalität. Diese Entscheidung zielt allein auf eine Erhöhung des Ausreisedrucks. Sie übergeht, dass 35.000 geduldete Minderheitsangehörige angesichts der angespannten Lage im Kosovo nicht werden zurückkehren können.
Der erfolglose Vorschlag des Bundesinnenministers für ein Bleiberecht von Kindern und Jugendlichen sollte jedenfalls alle Seiten verpflichten, die Spielräume des Zuwanderungsgesetzes im humanitären Bereich endlich auszuschöpfen.

Mit freundlichen Grüßen
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration



Zum Hintergrund:

Auszug aus der Pressemitteilung des IMK-Vorsitzenden Heribert Rech, Innenminister des Landes Baden-Württemberg vom 24.Juni 2005

(...)

Rückführung von Minderheiten in das Kosovo
Die Innenminister und -senatoren der Länder hätten den Bundesminister des Innern gebeten, mit der Verwaltungsmission der Vereinten Nationen im Kosovo (UNMIK) rechtzeitig über die Ausweitung der Rückführungsmöglichkeiten von ausreisepflichtigen Minderheiten in den Kosovo zu verhandeln. Der Bürgerkrieg im Kosovo sei seit längerem beendet und die Flüchtlinge könnten auf Grund der Sicherheitslage und unter dem Schutz der internationalen Friedenstruppen wieder in ihre Heimat zurückkehren. Trotzdem hielten sich noch sehr viele Kosovaren, vor allem Angehörige der ethnischen Minderheiten, in der Bundesrepublik auf. Zwar habe die Rückführung von Minderheiten wegen der Unruhen im Kosovo Mitte März 2004 unterbrochen werden müssen, aber schon ab April des gleichen Jahres habe sich die Lage wieder entspannt und die Rückführung von Albanern sei fortgesetzt worden. Ab Juni 2004 sei die Rückführung von Minderheiten der Bosniaken, Gorani, Torbesh und Türken wieder möglich gewesen. Seit Mai 2005 sei die Rückführung von Minderheitenangehörigen der Ashkali und Ägypter wieder möglich sowie ab Juni 2005 die Rückführung straffälliger Roma.
Rech: „Allein in Baden-Württemberg halten sich zur Zeit noch circa 7.600 Angehörige von Minderheiten auf, davon rund 4.200 ausreisepflichtige Roma. Jetzt haben sich die Verhältnisse im Kosovo soweit normalisiert, dass einer Rückkehr von Minderheiten nichts mehr im Wege steht.“ Ein Bleiberecht wäre ein falsches Signal und könnte den gesamten Rückführungsprozess zum Stillstand bringen. Befürworter einer Bleiberechtsregelung sollten bedenken, dass diese die ethnischen Vertreibungen im Kosovo zementieren würden und so das Völkerrecht unterliefen.

Rückführung von Flüchtlingen nach Afghanistan
Die Innenministerkonferenz sei sich einig, dass jetzt die Vorraussetzungen für den Beginn der Rückführung nach Afghanistan gegeben seien. (Siehe Anlage „Grundsätze zur Rückführung und weiteren Behandlung der afghanischen Flüchtlinge“). „Damit machen wir deutlich, welche afghanischen Staatsangehörigen in Deutschland bleiben können beziehungsweise das Bundesgebiet verlassen müssen“, so Heribert Rech. „Ich hoffe, dass dadurch auch die Bereitschaft zur freiwilligen Rückkehr wächst.“ Wer nicht unter die Bleiberechtsregelung falle, müsse ausreisen - sei es freiwillig oder im Wege der Abschiebung. Die Innenminister und -senatoren bekräftigten erneut, dass die freiwillige Rückkehr auch weiterhin Vorrang vor der zwangsweisen Rückführung genieße und unterstützt werde.

Rückkehr irakischer Staatsangehöriger
Die Innenministerkonferenz sei der Auffassung, dass eine Rückführung von Personen in den Irak, die schwere Straftaten begangen haben und die Innere Sicherheit gefährden, so bald wie möglich begonnen werden sollte. Obwohl bisher die Sicherheitslage im Irak einer Rückführung entgegen gestanden hätte, müsse man sich mit dieser Thematik rechtzeitig befassen. Vor dem Hintergrund der Terrorismusbekämpfung stehe die Beendigung des Aufenthaltes von islamischen Extremisten im Vordergrund. „Personen die schwere Straftaten begangen haben, verstoßen gegen unser Gastrecht und müssen die Konsequenzen spüren“, so der IMK-Vorsitzende Rech. Sobald es die Sicherheitslage im Irak zulasse, müsse deshalb mit der Rückkehr begonnen werden.

Nachzug ausländischer Ehegatten
Die Innenministerkonferenz habe den Bundesminister des Innern um die Aufnahme einer Regelung in das 2. Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes gebeten, das derzeit vorbereitet werde. Damit soll der Familiennachzug eines ausländischen Ehegatten in der Regel davon abhängig gemacht werden, dass beide Partner das 21. Lebensjahr vollendet haben und der nachziehende Ehegatte über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
Durch ein Mindestalter beider Partner von 21 Jahren sowie den Nachweis zumindest von Grundkenntnissen der deutschen Sprache beim nachziehenden Ehegatten könnten Zwangsehen verhindert werden. Rech: „Zwangsehen sind ein Verstoß gegen die Menschenwürde, gegen die Gleichberechtigung von Mann und Frau und sind daher nicht mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar.“ Familienmitglieder im Herkunftsland würden häufig erwarten, das ihre im Ausland lebenden Angehörigen durch arrangierte Eheschließungen die Einreise weiterer Angehöriger der Großfamilie ermöglichten. Nicht selten seien darunter sehr junge Mädchen, die bei freier Wahl niemals einer solchen Verbindung zustimmen würden. Ähnlich stark sei der Druck auf junge in Deutschland lebende Männer, ein Mädchen aus der Heimat zu heiraten. So käme es oft zu einer verhängnisvollen Entwicklung. Es werde eine nicht gewollte Ehe eingegangen und es reisten gezwungenermaßen junge Menschen nach Deutschland ein, die sich wegen ihres Alters nicht gegen den auf sie ausgeübten Druck wehren könnten. Mangels jeglicher Kenntnis der deutschen Sprache und des sozialen und kulturellen Umfeldes hätten sie zudem sehr geringe Chancen, in einer gleichberechtigten Partnerschaft eigene Ziele und Interessen zu verwirklichen. „Zum Schutz dieser jungen Menschen muss nun der Gesetzgeber aktiv werden,“ betonte Rech. „Um menschliche Dramen auszuschließen, sollten in Härtefällen Ausnahmen möglich sein.“

(...)

Die gesamte Pressemitteilung des IMK-Vorsitzenden Heribert Rech mit der Anlage "Grundsätze zur Rückführung und weiteren Behandlung der afghanischen Flüchtlinge" ist erreichbar unter:
www.thueringen.de/de/tim/aktuell/presse/17865/uindex.html