27.03.2008 13:26 Alter: 2 Jahre

Jahrestagung Illegalität

Kategorie: Politik, Soziales

VON: MP

Die mit irregulärer Migration verbundene Dramatik zeigt sich am deutlichsten in den medial wiederkehrend vermittelten Bildern von überfüllten Booten vor der spanischen, italienischen oder griechischen Küste. Die Staaten der EU regieren darauf primär mit dem Ausbau ihrer Grenzsicherungs- und Kontrollsysteme. Mit der Lebenssituation illegalisierter Menschen in verschiedenen europäischen Ländern beschäftigte sich die "IV. Jahrestagung Illegalität" vom 5. bis 7. März in Berlin.

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Grundsätzlich herrscht in der Bundesrepublik Einigkeit darüber, dass Kindern der Zugang zu schulischer Bildung ermöglicht werden muss. Durch die existierenden Gesetze werden Kinder ohne Aufenthaltsstatus jedoch fast in allen Bundesländern von der Schulpflicht ausgeschlossen. Nur in Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Bayern und Nordrhein-Westfalen dürfen Kinder ohne Papiere die Schule besuchen. Die Meldepflicht nach § 87 (1) AufenthG. sieht sogar vor, dass Schuldirektor/innen und Lehrer/innen Kinder ohne Aufenthaltsstatus bei den Behörden melden. In der Realität wird dieses Verbot von vielen Schulen anscheinend aber ignoriert. Laut einem internen Bericht des Bundesinnenministeriums aus dem Jahr 2007 wird von der Meldepflicht nur vereinzelt und uneinheitlich Gebrauch gemacht. Für Privatschulen gelten sie ohnehin nicht.

Auf der Fachtagung des "Katholischen Forums Leben in der Illegalität" und des "Rats für Migration", die vom 5. bis 7. März 2008 in Berlin stattfand, kündigte der CDU-Politiker Reinhard Grindel eine Prüfung dieser Meldepflicht an. Sie gilt als Hauptursache dafür, dass viele Migrant/innen, die in der Illegalität leben, ihre Kinder  aus Angst vor Entdeckung nicht zur Schule schicken. Grund für das Umdenken sei die innere Sicherheit. Es sei besser, wenn sich die Kinder in der Schule statt auf der Straße aufhielten. Schulbildung verbessere außerdem ihre Chancen bei einer Rückkehr und könne zudem die Bereitschaft der Eltern fördern, Deutschland zu verlassen.

Die Mitteilungspflicht von Krankenhäusern dagegen soll unberührt bleiben. Wenn Migrant/innen ohne Papiere sich durch eine Klinikbehandlung nicht der Gefahr einer Abschiebung aussetzen wollten, könnten sie sich an "altruistische Einrichtungen" wenden, sagte Grindel.

Illegalisierte haben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Anspruch auf eingeschränkte medizinische Versorgung bei akuten und schmerzhaften Krankheiten sowie auf Leistungen, die zur Aufrechterhaltung der Gesundheit unerlässlich sind. Wie Elène Misbach vom Medibüro Berlin in einem Beitrag ausführt, haben sie jedoch keinen Zugang zu medizinischer Regelversorgung. Um die reduzierten Leistungen überhaupt in Anspruch nehmen zu können, müssen sie sich für die Kostenübernahme an das Sozialamt wenden, das als öffentliche Stelle zur Meldung an die Ausländerbehörde verpflichtet sei (§ 87 AufenthG). Der Zugang zum Gesundheitssystem ist somit faktisch für sie versperrt: Mit der Meldung droht die Abschiebung. Medizinisches Personal ist zu dieser Meldung nicht verpflichtet, ob Verwaltungen öffentlicher Krankenhäuser dies tun müssen, ist unter Jurist/innen umstritten.

Im Hinblick auf die Meldepflichten nimmt Deutschland eine Sonderstellung ein. In anderen europäischen Rechtsstaaten existieren Übermittlungspflichten in dieser Form nicht. Zumal diese rechtlichen Regelungen im Widerspruch zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte stehen, der seit 1976 das Menschenrecht auf Gesundheit auch für Deutschland festschreibt. Artikel 12 des Paktes beinhaltet den sicheren Zugang zu Leistungen der Gesundheitsversorgung von hinreichender Qualität - ausdrücklich unabhängig vom rechtlichen Aufenthaltsstatus der Person.

Zum Programm

Dossier zu "Leben in der Illegalität" der Heinrich-Böll-Stiftung

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