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Deutschland hat ein Antidiskriminierungsgesetz
Kategorie: Kultur, Politik, SozialesVON: MP
Nach jahrelangem Streit und heftigen Kontroversen hat der Bundestag am 29. Juni 2006 das "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" (AGG) mit großer Mehrheit beschlossen.
Als einer der letzten EU-Mitgliedstaaten setzte Deutschland damit die vier EU-Antidiskriminierungsrichtlinien in nationales Recht um.
Das "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" (AGG) ermöglicht Personen, die aufgrund ihrer ethnischen Herkunft oder rassistischer Diskriminierung, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Orientierung ungerechtfertigt benachteiligt werden, sich dagegen zu wehen. Sie haben nun auch hierzulande die Möglichkeit sich in Beschäftigung und Beruf sowie in privaten Rechtsgeschäften besser gegen Diskriminierungen zur Wehr zu setzen.
Dies ist ein deutlicher Fortschritt gegenüber der früheren Rechtslage.
Die Heinrich Böll Stiftung hat auf ihren Migrations-Seiten im Internet ein Dossier eingerichtet, in dessen Rahmen sich verschiedene Autorinnen und Autoren, unter der konzeptionellen Leitung des Berliner Politologen und Antidiskriminierungs- experten Andreas Merx, mit den unterschiedlichsten Fragestellungen zum Antidiskriminierungsgesetz auseinandersetzen.
Wie funktioniert das Gesetz in der Praxis? Kann es den von Diskriminierungen Betroffenen wirksam helfen, ihre Ansprüche geltend zu machen? Was sind die größten Defizite des Gesetzes und worin liegen seine Chancen und Herausforderungen? Wird das AGG die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass die Menschen in unserer Gesellschaft ihre individuellen Talente und Potenziale frei von Vorurteilen, Diskriminierungen und Belästigungen entfalten und einbringen können?
An der Diskussion können Sie sich beteiligen. Schreiben Sie an:
MID-Redaktion(att)boell.de
Im Internet ist die Antidiskriminierungsstelle des Bundes seit dem 9. November unter www.antidiskriminierungsstelle.de/ präsent.

