20.01.2010 19:15 Alter: 190 Tage

"Welcome" in deutschen Kinos

Kategorie: Kultur, Politik, Soziales

VON: HK

Am 4. Februar startet der französische Film "Welcome" in den deutschen Kinos. Der Film, der von einem kurdischen Migranten erzählt, der mit Hilfe eines Franzosen den Ärmelkanal überqueren will, hat in Frankreich für landesweite Diskussionen gesorgt und wurde dort sogar im Parlament gezeigt.

Philippe Liorets mehrfach ausgezeichneter Film erzählt die Geschichte des kurdischen Flüchtlings Bilal, der zu seiner Freundin nach England gelangen will. In einem französischen Küstenort trainiert er Schwimmen, um den Kanal selbst zu durchqueren. Dabei lernt er den Schwimmlehrer Simon kennen, der sich seiner annimmt und dafür erhebliche Schwierigkeiten mit der Polizei bekommt.

Tatsächlich existiert in Frankreich ein Gesetz aus dem Jahr 1945, das Solidarität mit irregulären Migrant/innen strafbar macht. Wer in Frankreich papierlosen Migrant/innen die Flucht oder den Aufenthalt erleichtert, kann nach französischem Ausländerrecht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von bis zu 30.000 Euro bestraft werden. Helfen bedeutet in diesem Fall sogar schon, einen Menschen im Auto mitzunehmen oder seine Telefonkarte aufzuladen.

Zahlreiche Flüchtlinge aus internationalen Kriegsgebieten versuchen täglich von der französischen Nordküste aus durch den Eurotunnel oder den Wasserweg illegal nach Großbritannien zu gelangen, das eine großzügige Sozialhilfe, weniger Bürokratie und mehr Jobs als Frankreich verspricht. Seit das umstrittene Rot-Kreuz-Auffanglager Sangatte 2002 geschlossen wurde, um den "Flüchtlingsstrom" zu stoppen, leben tausende Menschen unter elenden Bedingungen in notdürftigen Behausungen und illegalen Minicamps in der Gegend um Calais, die regelmäßig von der Polizei zerstört werden.

Die Entwicklung wurde von den französischen Medien nur marginal behandelt, bis "Welcome" in die Kinos kam. Mit über einer Million Zuschauern hat der Film hohe Wellen geschlagen und schließlich dazu geführt, dass er der französischen Nationalversammlung vorgeführt wurde. Die französische Parti Socialiste stellte in diesem Zusammenhang  einen Antrag zur Aufhebung des "Delikts der Solidarität", der jedoch mit den Stimmen der Regierungspartei sowie weiterer rechter Abgeordneter abgelehnt wurde.

Auch in Deutschland können sich Hilfeleistende wie Lehrer, Ärzte und Juristen strafbar machen, wenn sie irreguläre Migrant/innen beraten oder helfen und damit gegen § 95 des Aufenthaltsgesetzes verstoßen. Demnach werden auch hierzulande freiwillige Helfer/innen mit Schleusern und Menschenhändlern gleichgesetzt und müssen mit einer Freiheitsstrafe rechnen.

Weitere Informationen zum Film unter www.arsenalfilm.de