10.06.2009 18:54 Alter: 1 Jahre

Handlungsmöglichkeiten für Gleichbehandlung: DGB Bildungswerk legt Module zur Bildungsarbeit vor

Kategorie: Soziales

VON: HK

Der rechtliche Schutz gegen Diskriminierung ist durch das Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im August 2006 deutlich verbessert worden. Allerdings war der Schutz vor Diskriminierung auch vorher schon in Gesetzen festgeschrieben. So sehen das Betriebsverfassungsgesetz und die Personalvertretungsgesetze eine Gleichbehandlung vor, die oft noch durch entsprechende Betriebsvereinbarungen unterstrichen werden.

Dennoch können Gesetze keinen umfassenden Diskriminierungsschutz garantieren. Menschen mit Migrationshintergrund erleben im Alltag oft Benachteiligungen bei der Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz, bei der Wohnungssuche, auf dem Amt oder beim Besuch von Gaststätten. Die jetzt vom Bereich Migration & Qualifizierung beim DGB Bildungswerk vorgelegten Module informieren deshalb nicht nur über gesetzliche Regelungen, sondern bieten Seminare an, in denen Teilnehmerinnen und Teilnehmer in die Lage versetzt werden, Strategien gegen Diskriminierung in ihrem Arbeitsbereich zu entwickeln. Zunächst lernen sie, Diskriminierungstatbestände zu erkennen und Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln. Um dies in den konkreten Berufsalltag transferieren zu können, entwerfen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Handlungsstrategien für ihre Situation.

Das Grundkonzept der Seminare wurde im Rahmen der Kampagne „For Diversity – Against Discrimination“ entwickelt und durch die Europäische Kommission gefördert. Weiterentwickelt sowie zielgruppen- sowie regionsspezifisch durchgeführt wurden die Seminare des XENOS-Projekts „Leben und Arbeiten in Vielfalt“, das durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds sowie dem DGB gefördert wurde.

Die Handreichung kann hier heruntergeladen werden.